• Qualifiziert und ausgebildet

    Ihr Experte für LEckwarngeräte

    Leckwarngeräte

Funktionskontrolle an Leckwarngerät und Lecküberwachung

  • Leckwarngeräte
  • Leckwarngeräte 2
  • Leckwarngeräte 3
  • Leckwarngeräte 4

Tankanlagen, die mit einem Leckwarngerät oder Lecküberwachung ausgerüstet sind, müssen regelmässig von einer Person mit entsprechendem Fachausweis auf die Funktionstüchtigkeit geprüft werden.

Folgendes schreibt der Gesetzgeber vor:

  • Doppelwandige Tanks und Rohrleitungen müssen alle 2 Jahre geprüft werden.

  • Einwandige Behälter und Rohrleitungen müssen jährlich geprüft werden.

 

Graber + Kopp hat das qualifizierte und ausgebildete Personal, um diese Funktionskontrollen und allfällige Reparatur- und Servicearbeiten durchzuführen.


Entsprechend dem gesetzlichen Turnus werden wir Sie vorab für die Überprüfung telefonisch avisieren. Zudem erledigen wir für Sie sämtliche Formalitäten mit den kantonalen und eidgenössischen Ämtern.

 

Es ist im Interesse und in der Verantwortung des Eigentümers, die Leckwarngeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Ölunfälle sind mit viel Ärger, hohen Kosten und viel Umtrieb verbunden.

 

Haben Sie Fragen oder wäre eine Beratung für Sie hilfreich?

  062 923 40 88  E-Mail

 

Unsere Kompetenzen

 

 

 

Graber + Kopp AG für Energiesysteme
Zürichstrasse 11b | 4922 Bützberg | 062 923 40 88

 

Impressum | Datenschutz

 

062 923 40 88 E-MAIL